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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2000, mit der die Verordnung vom 15. März 1993, mit der überregionale Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen aus Gewerbe- und Instriebetrieben angeordnet werden, LGBl. Nr. 36/1993, aufgehoben wird | Omnilex