Datum der Kundmachung
28.07.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/2000 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2000, mit der die Verordnung vom 15. März 1993, mit der überregionale Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen aus Gewerbe- und Instriebetrieben angeordnet werden, LGBl. Nr. 36/1993, aufgehoben wird
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2000, mit der die Verordnung vom 15. März 1993, mit der überregionale Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen aus Gewerbe- und Industriebetrieben angeordnet werden, LGBl. Nr. 36/1993, aufgehoben wird
Gemäß § 6 Abs. 6 Z. 2 Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz – StAWG 1990, LGBl. Nr. 5/1991, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung vom 15. März 1993, mit der überregionale Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen aus Gewerbe- und Industriebetrieben angeordnet werden, LGBl. Nr. 36/1993, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juli 2000, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Klasnic