Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wird
LGBL_ST_20000613_42Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Predlitz - Turracher Höhe aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.06.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/2000 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Predlitz – Turracher Höhe aufgehoben wird
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/1995, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landes-regierung vom 28. April 1968 über das Entwicklungsprogramm und den Entwicklungsplan für das Gemeindegebiet Predlitz (Entwicklungsprogramm Predlitz – Turracher Höhe) wird geändert wie folgt:
Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
„§ 7
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2000 außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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