Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wird
LGBL_ST_20000613_41Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.06.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/2000 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das
Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken
aufgehoben wird
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/1995 wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 1972 über das Entwicklungsprogramm und den Entwicklungsplan für die Gemeinden Mitterndorf im steirischen Salzkammergut, Pichl bei Aussee und Tauplitz (politischer Bezirk Liezen) – Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken, LGBl. Nr. 25/1972 wird geändert wie folgt:
Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
„§ 11
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2000 außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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