Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Pölfing-Brunn sowie der Marktgemeinde Wies (je politischer Bezirk Deutschlandsberg und Gerichtsbezirk Eibiswald)
LGBL_ST_20000530_34Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Pölfing-Brunn sowie der Marktgemeinde Wies (je politischer Bezirk Deutschlandsberg und Gerichtsbezirk Eibiswald)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.05.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/2000 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Pölfing-Brunn sowie der Marktgemeinde Wies (je politischer Bezirk Deutschlandsberg und
Gerichtsbezirk Eibiswald)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999 wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg und Gerichtsbezirk Eibiswald gelegenen Marktgemeinde Pölfing-Brunn und der Marktgemeinde Wies haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderungen ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 die Genehmigung erteilt.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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