Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Nikolai im Sölktal (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_20000327_21Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Nikolai im Sölktal (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.03.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/2000 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Nikolai
im Sölktal (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde St. Nikolai im Sölktal wird mit Wirkung vom 1. April 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein schwarzer Adler in Gold mit je vier roten anstoßenden Wagenrädern an den Seiten des Schildes."
§ 2
Die der Gemeinde St. Nikolai im Sölktal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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