Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_20000128_4Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/2000 Stück 1
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer
Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Tauplitz wird mit Wirkung vom 1. Februar 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein von je drei auswärts gekehrten roten Alpenrosen begleiteter blauer Schrägrechtsbalken, darin ein dreistufiger silberner Balken, dieser bewinkelt von sechs silbernen Schneekristallen."
§ 2
Die der Gemeinde Tauplitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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