Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Gai und der Gemeinde St. Peter- Freienstein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leoben)
LGBL_ST_19990728_73Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Gai und der Gemeinde St. Peter- Freienstein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leoben)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.07.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 73/1999 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Gai und der Gemeinde St. Peter-Freienstein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leoben)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leoben gelegenen Gemeinde Gai und der Gemeinde St. Peter-Freienstein haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Hessenberg (60312) der Gemeinde St. Peter-Freienstein werden die Grundstücke Nr. 456, 460/1, 460/2, 460/3, 463, 483/6, 483/10, 489 und 496, im Gesamtausmaß von 14.986 m2, sowie die Bauflache Nr. .120, Edlingstraße 17 d, im Ausmaß von 1926 m2 mit einem Einwohner ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Gai (60306) der Gemeinde Gai eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Bruck an der Mur aufliegenden technischen Unterlagen GZ A- 276/98 einzusehen.
§ 2
Die Steiermarkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Janner 2000 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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