Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Oberaich (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
LGBL_ST_19990728_72Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Oberaich (politischer Bezirk Bruck an der Mur)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.07.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 72/1999 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Oberaich (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Oberaich wird mit Wirkung vom 1. September 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Oberaich eine Urkunde ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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