Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Peter-Freienstein (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_19990622_59Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Peter-Freienstein (politischer Bezirk Leoben)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.06.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 59/1999 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Peter-Freienstein (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde St. Peter-Freienstein wird mit Wirkung vom 1. Juli 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Peter-Freienstein eine Urkunde ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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