Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Triebendorf (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19990519_45Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Triebendorf (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.05.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1999 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Triebendorf (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Triebendorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem durch zwei goldene Wellenleisten von Blau und Rot und Rot und Blau geteilten Schild ein goldener Balken, darin ein blaues Seeungeheuer mit einem Adlerkopf mit Ohren, mit Flügel, Löwenklauen und doppeltem Delphinschwanz."
§ 2
Die der Gemeinde Triebendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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