Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
LGBL_ST_19981230_98Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 98/1998 Stück 27
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 des B-VG 1920 in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des B-VG betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierung außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/1994, wird verordnet:
Artikel I
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, in der letzten Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/1996, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 Z. 11 lautet:
„11.Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen an eine Firma, wenn im Einzelfall die Gesamtauftragssumme oder bei vertraglich vereinbarten regelmäßig wiederkehrenden Leistungen die Jahresauftragssumme (jeweils ohne Mehrwertsteuer) S 250.000,– übersteigt. Davon ausgenommen ist jedoch die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Besorgung der Auftragsverwaltung des Bundes, sofern diese nach Richtlinien des zuständigen Bundesministers erfolgt, sowie von Lieferungen und Leistungen in Ausführung eines von der Landesregierung genehmigten Programmes.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.