Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Oberkurzheim sowie der Gemeinde Pöls (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Judenburg)
LGBL_ST_19981230_103Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Oberkurzheim sowie der Gemeinde Pöls (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Judenburg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 103/1998 Stück 27
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Oberkurzheim sowie der Gemeinde Pöls (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Judenburg)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/1997, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Pöls und der Gemeinde Oberkurzheim haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Oberkurzheim (65604) der Gemeinde Oberkurzheim werden die Grundstücke Nr. 901/2, 902/2, 899/2, 900, .97 und 901/3 im Gesamtausmaß von 15.467 m2 ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Allerheiligen (65002) der Gemeinde Pöls eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Judenburg aufliegenden technischen Unterlagen, GZ A 296/98, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 die Genehmigung erteilt.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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