Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Spielberg bei Knittelfeld sowie der Gemeinde Apfelberg (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_19981210_91Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Spielberg bei Knittelfeld sowie der Gemeinde Apfelberg (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 91/1998 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Spielberg bei Knittelfeld sowie der Gemeinde Apfelberg (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967 LGBl. Nr. 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/1997, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld gelegenen Marktgemeinde Spielberg bei Knittelfeld und der Gemeinde Apfelberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 die Genehmigung erteilt.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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