Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. November 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19981113_86Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. November 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.11.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 86/1998 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. November 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Lafnitz wird mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Grün und Rot durch einen silbernen Fluß geteilt, im oberen Feld ein Abt- und Lilienstab von Silber schräg gekreuzt, im unteren Feld ein schrägrechter geminderter silberner Fluß."
§ 2
Die der Gemeinde Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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