Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fladnitz im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19981016_77Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fladnitz im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.10.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/1998 Stück 22
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fladnitz im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Fladnitz im Raabtal wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im Schild ein goldener Balken, begleitet von goldenen Lilien, oben in Rot von zwei, unten in Schwarz von einer."
§ 2
Die der Gemeinde Fladnitz im Raabtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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