Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_19980717_61Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.07.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 61/1998 Stück 17
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Niklasdorf (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Niklasdorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Niklasdorf eine Urkunde
ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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