Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juni 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Merkendorf (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19980630_53Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juni 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Merkendorf (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/1998 Stück 15
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juni 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Merkendorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Merkendorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Drei beblätterte goldene Safranblüten im blauen Schild mit goldenem Bord, darin sieben rechts -laufende rote Ameisen."
§ 2
Die der Gemeinde Merkendorf ausgefertigte -Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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