Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_19980515_43Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.05.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/1998 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Stenzengreith wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild pfahlweise zwei gestürzte auswärts gekehrte blaue Reithauen, von einer roten Akelei mit zwei Blättern und zwei Blüten unterlegt."
§ 2
Die der Gemeinde Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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