Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Siegersdorf bei Herberstein (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19980504_35Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Siegersdorf bei Herberstein (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.05.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1998 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Siegersdorf bei Herberstein (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995 und 41/1997 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Siegersdorf bei Herberstein wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Blau und Rot durch eine goldene Weinrebe mit vier Blättern und drei Trauben schräglinks geteilten Schild ein goldener Löwe mit rückgewendetem, doch herschauendem Haupt."
§ 2
Die der Gemeinde Siegersdorf bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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