Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Preding (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19970813_54Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Preding (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.08.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/1997 Stück 14
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Preding (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Preding wird mit Wirkung vom 1. August 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild auf goldener Mondsichel in einem mit sieben facettierten goldenen Sternen bewinkelten goldenen Strahlenkranz stehend die mit goldener Laubkrone gekrönte, silbern gewandete, mit blauem Mantel umhüllte Muttergottes in natürlichen Farben, das mit der Rechten nach dem Mantelsaum greifende in natürlichen Farben bloße Jesuskind auf dem rechten Arm tragend."
§ 2
Die der Marktgemeinde Preding ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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