Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 1997, mit der die Verordnung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird
LGBL_ST_19970813_52Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 1997, mit der die Verordnung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.08.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/1997 Stück 14
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 1997, mit der die Verordnung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird
Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1994, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 76/1995, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 1 wird die Jahreszahl „1997" ersetzt durch „1998".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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