Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perlsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19970630_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perlsdorf (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/1997 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perlsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Perlsdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot zwei einander zugekehrte herschauende silberne Jungbären, mit den inneren Vordertatzen einen silbernen Perlenkranz haltend."
§ 2
Die der Gemeinde Perlsdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.