Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönegg bei Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19970625_37Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönegg bei Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.06.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1997 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönegg bei Pöllau (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schönegg bei Pöllau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild eine eingebogene gestürzte silberne Spitze mit einer grünen Weinrebe von zwei Blättern und Geiztrieben und einer roten Traube, beseitet vorne schrägrechts von einem gestürzten auswärts gekehrten silbernen Pflugmesser und hinten schräglinks von einem geschäfteten silbernen Steinbeil mit auswärts gekehrtem Beil."
§ 2
Die der Gemeinde Schönegg bei Pöllau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.