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Gesetz vom 24. September 1996 über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die vom Land Steiermark oder von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden anzustellenden KindergärtnerInnen, ErzieherInnen an Horten und ErzieherInnen an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind | Omnilex