Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limbach bei Neudau (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19960531_34Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limbach bei Neudau (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/1996 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limbach bei Neudau (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Limbach bei Neudau wird mit Wirkung vom 1. Juni 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen goldenen Flanken im Lindenblattschnitt in Rot pfahlweise im Wechsel golden drei Kreuze und zwei Laubkronen."
§ 2
Die der Gemeinde Limbach bei Neudau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.