Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 1996, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
LGBL_ST_19960216_10Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 1996, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.02.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1996 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 1996, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 des B-VG 1920 in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/1994, wird verordnet:
Artikel 1
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, in der letzten Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/1996, wird geändert wie folgt:
§ 7 Abs. 1 hat zu lauten:
„(1) Die Regierungsmitglieder setzen die Tagesordnung für ihre Referate auf Grund eines Vorschlages der Vorstände der ihnen unterstellten Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung fest. Diese Tagesordnung ist in der von der Landesregierung festgesetzten Anzahl von Stücken auszufertigen, wovon ein Stück dem Referenten zu übergeben ist und die übrigen Stücke bis längstens 10.00 Uhr des dem Sitzungstag vorangehenden vorletzten Arbeitstages der Landesamtsdirektion zuzustellen sind. Hievon wird je ein Stück den einzelnen Regierungsmitgliedern, dem Landesamtsdirektor und dem Schriftführer (§ 16) zugestellt."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 29. Februar 1996 in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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