Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Leutschach sowie der Gemeinde Glanz an der Weinstraße (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz)
LGBL_ST_19951018_78Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Leutschach sowie der Gemeinde Glanz an der Weinstraße (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.10.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 78/1995 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Leutschach sowie der Gemeinde Glanz an der Weinstraße (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Leutschach und der Gemeinde Glanz an der Weinstraße haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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