Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zwaring-Pöls (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19951018_77Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zwaring-Pöls (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.10.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/1995 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zwaring-Pöls (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Zwaring-Pöls wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Silber eine vorne oben rechtwinkelig ausgenommene schräglinke blaue Spitze, diese vorne von drei übereinander stehenden grünen Ballen, unten von vier schräg gereihten grünen Ballen begleitet."
§ 2
Die der Gemeinde Zwaring-Pöls ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.