Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eichkögl (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19950727_56Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eichkögl (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.07.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 56/1995 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eichkögl (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Eichkögl wird mit Wirkung vom 1. Juli 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Schwarz eine goldene Spitze, belegt mit einem grünen Eichenzweig von zwei Blättern und drei Eicheln, die Spitze beiderseits von einem goldenen Stern begleitet."
§ 2
Die der Gemeinde Eichkögl ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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