Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Winklern bei Oberwölz (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19941230_109Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Winklern bei Oberwölz (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 109/1994 Stück 23
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Winklern bei Oberwölz (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Winklern bei Oberwölz wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Blau und Rot durch zwei gestürzte allseits anstoßende silberne rechte Winkel geteilt; im Schildfuß ein silberner Dreiberg von ineinandergeschobenen Hügeln, aus dem in das obere Feld eine silberne Linde in Form eines Lebensbaumes mit silberner Lilie an der Spitze wächst."
§ 2
Die der Gemeinde Winklern bei Oberwölz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.