Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994, mit der ein teilregionales Entwicklungsprogramm für den südlichen Teil des Bezirkes Radkersburg für Sand- und Schotterabbau erlassen wird
LGBL_ST_19940825_63Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994, mit der ein teilregionales Entwicklungsprogramm für den südlichen Teil des Bezirkes Radkersburg für Sand- und Schotterabbau erlassen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
LGBl. Nr. 63/1994 Stück 15
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994, mit der ein teilregionales Entwicklungsprogramm für den südlichen Teil des Bezirkes Radkersburg für Sand- und Schotterabbau erlassen wird
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Entwicklungsleitbild
§ 3 Ziele
§ 4 Festlegungen
§ 6 Inkrafttreten
Bestandteile:
Wortlaut
Entwicklungsplan
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 41/1991, wird verordnet:
Geltungsbereich
Das Entwicklungsprogramm gilt für den im Entwicklungsplan (Anhang A) ausgewiesenen Planungsraum Radkersburg-Süd in den Gemeinden Murfeld, Mureck, Gosdorf, Halbenrain, Bad Radkersburg, Radkersburg Umgebung, Deutsch Goritz, Klöch, Hof bei Straden, Ratschendorf, Weinburg am Saßbach und St. Peter am Ottersbach.
(Anmerkung: Pläne siehe LGBl. 1994, Seiten 168-174)
Entwicklungsleitbild
(1) Für Maßnahmen zu Sand- und Schotterabbauvorhaben gelten folgende Grundsätze:
Programmgesteuerter Zugriff
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