Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Mai 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_19940526_32Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Mai 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.05.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 32/1994 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Mai 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing wird mit Wirkung vom 1. Juni 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau silbern der heilige Georg hoch zu Roß mit einer Lanze einen am Rücken liegenden Drachen tötend."
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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