Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19940215_10Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1994 Stück 3
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Kornberg bei Riegersburg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Gold eine bis an den oberen Schildrand wachsende gezinnte blaue Spitze, belegt mit einem goldenen Strohkranz, besteckt mit drei goldenen Ähren, eine aufrecht, die beiden anderen seitlich abwärts wachsend."
§ 2
Die der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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