Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
LGBL_ST_19940204_4Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.02.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1994 Stück 1
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, wird verordnet:
§ 1
Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
(Anmerkung: Formular siehe LGBl. 1994, Seite 5)
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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