Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1993 über die Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_19930712_65Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1993 über die Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.07.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 65/1993 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1993 über die Auflösung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/1982, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluß vom 28. Juni 1993 in Anwendung des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 den Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Mit dieser Auflösung sind alle Mandate der Mitglieder des Gemeinderates einschließlich des Mandates des Bürgermeisters erloschen.
Zur Führung der Verwaltung wurde Herr OAR. Gustav Hafner als Regierungskommissär gemäß § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 bestellt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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