Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dienersdorf (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19930712_62Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dienersdorf (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.07.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/1993 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dienersdorf (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Dienersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Silber und Rot geteilt und zweimal gespalten, die Spalten mit brennenden Astpfählen in verwechselten Farben belegt."
§ 2
Die der Gemeinde Dienersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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