Gesetz vom 26. Jänner 1993, mit dem das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird
LGBL_ST_19930524_48Gesetz vom 26. Jänner 1993, mit dem das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.05.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1993 Stück 10
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 26. Jänner 1993, mit dem das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl. Nr. 17, in der Fassung LGBl. Nr. 33/1980, wird wie folgt geändert:
§ 15 Abs. 6 hat zu lauten:
„(6) Gebietskörperschaften sind von einer Förderung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Gebäude handelt, die Mietwohnungen beinhalten. Die Förderung darf nur in dem Anteil gewährt werden, der dem der Mietwohnung an dem gesamten Objekt entspricht."
KrainerSchachner-Blazizek
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.