Gesetz vom 24. November 1992, mit dem das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal geändert wird
LGBL_ST_19930331_15Gesetz vom 24. November 1992, mit dem das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.03.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1993 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 24. November 1992, mit dem das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Prüfung für das hauptberufliche Jagdschutzpersonal, LGBl. Nr. 35/1954, in der Fassung LGBl. Nr. 61/1986, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird der Begriff „österreichische Staatsbürger" durch die Wortfolge „Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes" ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
KrainerPöltl
LandeshauptmannLandesrat
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