Gesetz vom 26. Mai 1992, mit dem die Steiermärkische Bauordnung 1968 geändert wird (Steiermärkische Bauordnungsnovelle 1992)
LGBL_ST_19920928_43Gesetz vom 26. Mai 1992, mit dem die Steiermärkische Bauordnung 1968 geändert wird (Steiermärkische Bauordnungsnovelle 1992)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.09.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/1992 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 26. Mai 1992, mit dem die Steiermärkische Bauordnung 1968 geändert wird
(Steiermärkische Bauordnungsnovelle 1992)
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 25. Oktober 1968, LGB1. Nr. 149, mit dem eine Bauordnung für das Land Steiermark erlassen wird (Steiermärkische Bauordnung 1968), i. d. F.
der Gesetze LGB1. Nr. 130/1974, 61/1976, 55/1977,
9/1983, 12/1985, 80/1985, 67/1987, 14/1989, 68/1990
und 42/1991, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Nach § 3 Abs. 3 wird folgender § 3 a angefügt:
„§3a
Auf die Ausschöpfung der für Baugebiete im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Bebauungsdichte besteht, sofern ein Bebauungsplan oder Bebauungsrichtlinien nichts Näheres bestimmen,
ein Rechtsanspruch. Stehen der Ausschöpfung der höchstzulässigen Bebauungsdichte andere baurechtliche Bestimmungen entgegen, so besteht der Rechtsanspruch auf die Ausschöpfung der höchstmöglichen Dichte innerhalb der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen
Werte, bei der diesen Bestimmungen entsprochen
wird."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Krainer Schmid
Landeshauptmann Landesrat
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