Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wörth an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19920619_30Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wörth an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.06.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/1992 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Wörth an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967. LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB1. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982. wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Wörth an der Lafnitz wird mit Wirkung vom
„In Rot ein silberner Wolfsdrache. "
§ 2
Die der Gemeinde Wörth an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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