Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. März 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wörschach (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19920429_20Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. März 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wörschach (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.04.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1992 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. März 1992 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Wörschach (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Wörschach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau unter einem goldenen Wolkenband im Schildhaupt drei goldene Spitzen, belegt mit einem blauen golden bereiften Badeschaff."
§ 2
Die der Gemeinde Wörschach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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