Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schäffern (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19920130_3Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schäffern (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.01.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1992 Stück 1
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB1. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schäffern wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Blau, Grün und Rot durch silberne Gegenzinnenleisten geteilt, im grünen Feld silbern ein
schreitender Bär mit ausgeschlagener Zunge •und schwarzem Halsband mit abfliegender silberner Kette."
§ 2
Die der Gemeinde Schäffern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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