Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
LGBL_ST_19911230_105Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 105/1991 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird
Gemäß § 38 Abs. 3, in Verbindung mit den §§ 28 Abs. 3 und 4, 36 Abs. 1 und 37 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/1991, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 1990, LGBl. Nr. 17, über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 14/1991, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Im § 9 Abs. 2 hat der zweite Satz zu lauten:
„Die auf die Arztgebühren entfallenden Anteile werden im Anhang B angeführt, wobei der Geldwert der einzelnen Punkte S 3,39 beträgt.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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