Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kainach (politischer Bezirk Voitsberg).
LGBL_ST_19910628_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kainach (politischer Bezirk Voitsberg).Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.06.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/1991 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kainach (politischer Bezirk Voitsberg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Kainach wird mit Wirkung vom 1. Juli 1991 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot schrägrechts golden ein springender Löwe ein flüchtendes Fohlen verfolgend, beseitet von je einem goldenen Schrägrechtsbalken, darin Schrägzinnen in Schattenfarbe.“
§ 2
Die der Gemeinde Kainach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann
Krainer
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