Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über den Landes-Krankenanstaltenplan.
LGBL_ST_19910219_9Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über den Landes-Krankenanstaltenplan.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.02.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 9/1991 Stück 3
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über den Landes-Krankenanstaltenplan
Gemäß § 24, in Verbindung mit den §§ 2a und 3 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1958, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1990, wird verordnet:
Ziele
§ 1
(1) Ziel des Landes-Kiankenanstaltenplanes ist die Festlegung eines abgestuften Krankenhausversorgungssystems für die Akutversorgung zum Zwecke der Gewährleistung einer stationären Krankenhausbehandlung je nach Art und Schwere einer Krankheit entsprechend den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft in Krankenanstalten, deren Einzugsgebiet je nach Aufgabe verschieden groß ist.
(2) Der Bereich der Langzeitversorgung und Sonderversorgung wird gesondert geregelt.
Versorgungsräume, Versorgungssekttoren,
Standorte und Versorgungsstufen
§ 2
(1) Für die Planung des Versorgungssystems wird das Landesgebiet in zwei Versorgungsrume eingeteilt. Diese werden in 6 Versorgungssektoren unterteilt.
(2)
(3) Für die Versorgungsräume und die Versorgungssektoren werden für den Zeitraum bis 31. Dezember 1993 Standorte, Versorgungsstufen, Fachabteilungen und Höchstzahlen für systemisierte Betten für folgende Krankenanstalten in der Anlage I (Landes-Krankenanstaltenplan - Bettenbedarfsplan) festgesetzt:
(4) Die allgemeinen Krankenanstalten werden nach der Aufgabenstellung eingeteilt in:
§ 3
Als Orientierungshilfe für den Zeitraum nach 1993 wird die Bettenvorgabe in Anlage II dargestellt. Sie soll bei der Fortschreibung des Landes-Krankenanstaltenplanes unter Bedachtnahme auf geänderte Bedarfsparameter (Einwohner, Verkehrssituation, Morbidität u. a.) Berücksichtigung finden.
§ 4
Bescheide auf Grund von Landesgesetzen dürfen nur im Einklang mit dem Landes-Krankenanstaltenplan erlassen werden.
§ 5
Der Landes-Krankenanstaltenplan wird durch einen Erläuterungsbericht und eine Kurzfassung desselben, die in Anlage III enthalten sind, ergänzt: beiden kommt keine rechtliche Wirkung zu.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
Anlage I
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten
je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Nord
VS 1 602 BAD AUSSEE
Innere Medizin 55
Chirurgie 50² 105
643 ROTTENMANN
Innere Medizin 131
Chirurgie 78
Gyn.-Geburtshilfe 40 249
646 SCHLADMING
Innere Medizin 55
Chirurgie 55² 110
VS 2 632 JUDENBURG
Innere Medizin 103
Chirurgie 95
Gyn.-Geburtshilfe 50 248
636 KNITTELFELD
Innere Medizin 103
Chirurgie 80 183
648 STOLZALPE
Innere Medizin 70
Orthopädie 264 334
VS 3 606 BRUCK/MUR
Innere Medizin 90
Chirurgie 70
Gyn.-Geburtshilfe 65
Unfallchirurgie 60
Neurologie 50 335
634 KALWANG
Unfallchirurgie 70 70
635 KAPFENBERG
Gemischter Belag 90 90
638 LEOBEN
Innere Medizin 150
Chirurgie 110
Gyn.-Geburtshilfe 70
Kinderheilkunde 96
Lungenheilkunde 18
HNO 55
Augenheilkunde 58
Urologie 64
Dermatologie 35 656
./EISENERZ
Lungenheilkunde 72 72
639 MARIAZELL
Gemischter Belag 46 46
640 MÜRZZUSCHLAG
Innere Medizin 101
Chirurgie 72 173
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten
je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Süd
VS 4 611 HÖRGAS-ENZENBACH
Innere Medizin 130
Lungenheilkunde 137 267
612 LKH GRAZ u. UNIV.-KLINIK
Innere Medizin 561
Chirurgie 351
Gyn.-Geburtshilfe 230
Kinderheilkunde 215
Neurologie 120
Unfallchirurgie 70
Lungenheilkunde 77
HNO 105
Urologie 128
Orthopädie 60
Neurochirurgie 50
Kinderchirurgie 110
Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie 35
Dermatologie 130
Augenheilkunde 130
Radiologie 26
Anästhesiologie 15 2413
614 UKH GRAZ
Unfallchirurgie 220 220
619 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN
BRÜDER MARSCHALLGASSE
Innere Medizin 122
Chirurgie 110
Gyn.-Geburtshilfe 40 272
620 KH ELISABETHINEN GRAZ
Innere Medizin 97
Chirurgie 87
HNO 31 215
621 LNKH GRAZ
Neurologie 142 142
627 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN
BRÜDER EGGENBERG
Innere Medizin 150
Neurologie 110 260
651 VOITSBERG
Innere Medizin 96
Chirurgie 91
Gyn.-Geburtshilfe 40 227
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je Betten
je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Süd
VS 5 609 FÜRSTENFELD
Innere Medizin 100
Chirurgie 96² 196
631 HARTBBRG
Innere Medizin 114
Chirurgie 80
Gyn.-Geburtshilfe 40 234
652 VORAU
Innere Medizin 70
Chirurgie 60 130
655 WEIZ
Gemischter Belag 90 90
VS 6 608 FELDBACH
Innere Medizin 94
Chirurgie 94
Gyn.-Geburtshilfe 60 248
642 BAD RADKERSBURG
Innere Medizin 80
Chirurgie 80² 160³
654 WAGNA
Innere Medizin 120
Chirurgie 130² 250
664 DEUTSCHLANDSBERG
Innere Medizin 99
Chirurgie 94
Gyn.-Geburtshilfe 42 235
VR Nord
VS 1 604 BAD AUSSEE - SAN. DR. FREISLEBEN 48
VR Süd
VS 4 623 GRAZ - SAN. DR. HOFF 44
624 GRAZ - SAN. DER KREUZSCHWESTERN 130
625 GRAZ - SAN. ST. LEONHARD 25
628 GRAZ - SAN. EGGENBERG 114
644 ST. RADEGUND - SAN. NOVY 60
659 GRAZ - SAN. HANSA 63
622 GRAZ - SAN. DR. DRUMBL 48
VS 5 660 HARTBERG - SAN. DR. SCHMIDT 21
VS 6 661 FELDBACH - SAN. DR. EDLINGER 7
1 zuzüglich Betten für Begleitpersonen, z. B. in Mutter-Kind-Einheiten, welche nicht zum Bettenstand für Patienten zählen
² einschließlich fachärztlicher Mitversorgung geburtshilflicher Fälle
³ einschließlich fachärztlicher Mitversorgung urolog./nephrolog. Fälle
Anlage II
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je
Betten je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Nord
VS 1 602 BAD AUSSEE
Innere Medizin 55
Chirurgie 50² 105
643 ROTTENMANN
Innere Medizin 101
Chirurgie 78
Gyn.-Geburtshilfe 40
Neurologie 30 249
646 SCHLADMING
Innere Medizin 55
Chirurgie 55² 110
VS 2 632 JUDENBURG
Innere Medizin 90
Chirurgie 80
Gyn.-Geburtshilfe 50
Unfallchirurgie 36
Neurologie 30 286
636 KNITTELFELD
Innere Medizin 96
Chirurgie 80 176
648 STOLZALPE
Innere Medizin 57
Chirurgie 40
Orthopädie 196 293
VS 3 606 BRUCK/MUR-KAPFENBERG
Innere Medizin 132
Chirurgie 102
Gyn.-Geburtshilfe 65
Unfallchirurgie 60
Neurologie 50 409
634 KALWANG
Unfallchirurgie 70 70
638 LEOBEN
Innere Medizin 150
Chirurgie 99
Gyn.-Geburtshilfe 70
Kinderheilkunde 90
Lungenheilkunde 18
HNO 53
Augenheilkunde 58
Urologie 72
Dermatologie 35
Orthopädie 30 675
./EISENERZ
Lungenheilkunde 66 66
639 MARIAZELL
Gemischter Belag 46
640 MÜRZZUSCHLAG
Innere Medizin 84
Chirurgie 66 150
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je
Betten je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Süd
VS 4 611 HÖRGAS-ENZENBACH
Innere Medizin 130
Lungenheilkunde 137 267
612 LKH GRAZ u. UNIV.-KLINIK
Innere Medizin 290
Chirurgie 247
Gyn.-Geburtshilfe 192
Kinderheilkunde 202
Neurologie 90
Unfallchirurgie 70
Lungenheilkunde 77
HNO 105
Urologie 72
Orthopädie 80
Neurochirurgie 50
Kinderchirurgie 104
Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie 35
Dermatologie 102
Augenheilkunde 115
Radiologie 26
Anästhesiologie 15 1872
LKH GRAZ II
Innere Medizin 160
Chirurgie 84
Urologie 56 300
614 UKH GRAZ
Unfallchirurgie 150
Orthopädie 60 210
619 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN
BRÜDER MARSCHALLGASSE
Innere Medizin 122
Chirurgie 110
Gyn.-Geburtshilfe 40 272
620 KH ELISABETHINEN GRAZ
Innere Medizin 97
Chirurgie 87
HNO 31 215
621 LNKH GRAZ
Neurologie 142 142
627 KRANKENHAUS DER BARMHERZIGEN
BRÜDER EGGENBERG
Innere Medizin 150
Neurologie 110 260
651 VOITSBERG
Innere Medizin 96
Chirurgie 91
Gyn.-Geburtshilfe 40 227
Versorgungs-
raum (VR) und KA-Nr. Krankenanstalt Betten je
Betten je
-sektor (VS) Fachrichtung
Krankenanstalt 1
VR Süd
VS 5 609 FÜRSTENFELD
Innere Medizin 90
Chirurgie 63²
Unfallchirurgie 35 188
631 HARTBERG
Innere Medizin 114
Chirurgie 80
Gyn.-Geburtshilfe 40 234
652 VORAU
Innere Medizin 55
Chirurgie 50 105
655 WEIZ
Innere Medizin 110
Chirurgie 94 204
VS 6 608 FELDBACH
Innere Medizin 87
Chirurgie 87
Gyn.- Geburtshilfe 60
Neurologie 36 270
642 BAD RADKERSBURG
Innere Medizin 80
Chirurgie 80² 160
654 WAGNA
Innere Medizin 105
Chirurgie 81
Gyn.-Geburtshilfe 30
Unfallchirurgie 47
Neurologie 30 293
664 DEUTSCHLANDSBERG
Innere Medizin 99
Chirurgie 94
Gyn.-Geburtshilfe 42 235
1 zuzüglich Betten für Begleitpersonen, z. B. in Mutter-Kind-Einheiten, welche nicht zum Bettenstand für Patienten zählen
² einschließlich fachärztlicher Mitversorgung geburtshilflicher Fälle
³ zuzüglich bedarfsbezogener fachärztlicher Mitversorgung urolog./nephrolog.
Fälle (max. 20 Betten)
Anlage III
1 Rechtsgrundlagen
Das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz (KALG) verpflichtet die Steiermärkische Landesregierung, zur Sicherstellung einer möglichst gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen einen Landes-Krankenanstaltenplan zu erstellen. Dabei ist das Land in Versorgungsräume und diese in Versorgungssektoren einzuteilen, und für diese sind sodann unter Bedachtnahme auf den Bedarf die erforderlichen Krankenanstalteneinrichtungen festzustellen. Unter Berücksichtigung der Siedlungs-, Bevölkerungs- und Erwerbsstruktur sowie der topographischen und Verkehrsverhältnisse ist nach der Aufgabenstellung ein dreigliedriges Versorgungssystem (Standardversorgung, Schwerpunktversorgung und Zentralversorgung) einzurichten.
2 Derzeitige Situation
Die stationäre Krankenversorgung (Akutkranke, Langzeitkranke und Chronischkranke) wird in der Steiermark zurzeit von 58 Krankenanstalten verschiedener Rechtsträger wahrgenommen.
Davon entfallen in der Akutkrankenversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben und sind in die Krankenanstaltenplanung einbezogen (Zahl der systemisierten Betten in Klammer) als
2.1 öffentliche Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten
2.1.1 die Landeskrankenhäuser Graz (2730), Leoben (658), Stolzalpe (334), Bruck a. d. Mur (306), Rottenmann (249), Deutschlandsberg (240), Feldbach (239), Hartberg (233), Judenburg (227), Voitsberg (227), Fürstenfeld (212), Wagna (201), Knittelfeld (183), Mürzzuschlag (180), Bad Radkersburg (171), Bad Aussee (110), Eisenerz ' (72), Mariazell (60) und das Landes-Sonderkrankenhaus Hörgas-Enzenbach (267)
2.1.2 das Diakonissenkrankenhaus Schladming (100) und das Krankenhaus der Stadt Weiz (90)
2.2 private gemeinnützige Krankenanstalten
2.2.1 das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz-Marschallgasse (272), Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz-Eggenberg (260), Krankenhaus der Elisabethinen Graz (215) und das Marienkrankenhaus Vorau (130)
2.2.2 das Werkskrankenhaus Böhler-Kapfenberg (90)
2.3 Sanatorien
2.3.1 das San. der Kreuzschwestern Graz (130), San. Merkur Graz (114), San. Novy Sankt Radegund (60), San. Hansa Graz (63), San. Dr. Hoff Graz (32), San. Dr. Schmidt Hartberg (21)
2.3.2 die Sanatorien für Interne Erkrankungen Dr. Freisleben Bad Aussee (48), Dr. Drumbl Graz (48), Kastanienhof Graz (25), das Sanatorium für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten Dr. Edlinger Feldbach (7) sowie das Sanatorium für Frauenheilkunde und Geburtshilfe St. Leonhard Graz (15).
Das ergibt für die Planung bei den Krankenanstalten der Akutversorgung eine Gesamtzahl von 8056 systemisierten Betten und bei den Sanatorien von 563 Betten.
Auch die beiden Unfallkrankenhäuser der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Graz (220) und Kalwang (70) sowie die Betten der Schlaganfallabteilung im Landes-Nervenkrankenhaus Graz (142) sind wegen ihrer Bedeutung für die Akutversorgung bei der Ermittlung des Bettenbedarfes berücksichtigt.
3 Methode der Krankenanstaltenplanung
Für die Erstellung des Landes-Krankenanstaltenplanes hat die Steiermärkische Landesregierung das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (OBIG) zur Erarbeitung der Grundlagen und Erstellung von Vorschlägen herangezogen.
Dieses war auch mit der Ausarbeitung eines österreichischen Krankenanstaltenplanes befaßt.
Während bisher in der Krankenanstaltenplanung für die Ermittlung des adäquaten Bettenangebotes die international gebräuchliche analytische Bettenbedarfsformel Anwendung fand, bei welcher die Bedarfsdeterminanten Einwohnerzahl, Krankenhaushäufigkeit je 1000 Einwohner unter Berücksichtigung von Wanderungsströmen, Verweildauer und Auslastungsgrad festgestellt, analysiert und prognostiziert wurden, geht das Institut nunmehr für die Berechnung der erforderlichen Bettenzahl einer Abteilung vom Nachfragedruck aus und ermittelt die Zahl der sogenannten Soll-Betten einer Krankenhausabteilung aus der Summe des Tagesbelages und der Bettenreserve. Für das Ausmaß der Bettenreserve sind der durchschnittliche Tagesbelag und die durchschnittliche Verweildauer von Einfluß.
Für die Zuordnung der Betten zu den einzelnen Krankenhausstandorten wurde die im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung vom österreichischen Institut für Raumordnung ausgearbeitete Spezialstudie über die Erreichbarkeit definierter zentraler Orte herangezogen. Insgesamt wurde mit der gewählten Vorgangsweise versucht, die Nachteile der alten Methode zu reduzieren.
4 Grundlagenuntersuchung
Um. für eine fachgerechte Standort- und Kapazitätsplanung zielführende Grundlagen und Daten zur Verfügung zu haben, wurden vom beauftragten Institut umfangreiche Erhebungen in den betreffenden Krankenanstalten vorgenommen, viele Daten gesammelt, Berechnungen angestellt, Planungsszenarien simuliert u. a. m. Dabei wurden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der räumlichen Struktur, der Entwicklung des Planungsgebietes und der demographischen Struktur (Topographie, Verkehrsinfrastruktur, regionale Bevölkerungsverteilung, Alters- und Geschlechtsgliederung, sozioökonomische Struktur) erhoben.
Im Bereich der stationären Akutversorgung wurde zur Krankenhausstruktur als ein wichtiges Beurteilungskriterium für die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung die zeitliche Erreichbarkeit der Krankenhausstandorte aus der Sicht der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen 30-Fahrminuten-Schranke untersucht, durch eine Analyse der Patientenströme nach Fachrichtungen und Versorgungsstufen die natürlichen und tatschlichen Einzugsbereiche der bestehenden Krankenanstalten abgesteckt. Weitgehend mit Hilfe der bestehenden Diagnosenstatistik wurden die Entwicklung der Krankenhausfälle und der Entlassungen nach Diagnosen in einer Zeitreihe sowie das Spektrum der medizinischen Leistungen in den Krankenanstalten ermittelt und die Inanspruchnahme der Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien einerseits sowie der Sanatorien und Sonderklassestationen in allgemeinen Krankenanstalten andererseits ausgelotet.
In der Bewertung der derzeitigen Krankenhausversorgung kann auf Grund der Untersuchung festgestellt werden, da vom Grote der steirischen Gemeinden die nächstgelegene allgemeine Krankenanstalt im Individualverkehr innerhalb der erwähnten 30-Minulen-Reisezeit-Schranke erreicht werden kann, doch gibt es einige Zonen mit zumeist sehr geringer Besiedelungsdichte, wo die Erreichbarkeit über dieser Zeitschranke liegt; so im Südwesten des Bezirkes Deutschlandsberg, im Nordosten des Bezirkes Weiz, im Westen des Bezirkes Feldbach, im Nordosten und Süden des Bezirkes Liezen sowie im Osten und Westen des Bezirkes Murau.
Die Prüfung der Auslastung in den steirischen Krankenanstalten durch einen Vergleich der Ist-Betten mit den aus dem durchschnittlichen Tagesbelag und der durchschnittlichen Verweildauer nach medizinischen Fachgebieten für die Jahre 1982 bis 1987 errechneten Soll-Betten ergibt, da die Ist-Auslastung der Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien nur geringfügig unterhalb der Soll-Auslastung liegt, dagegen in den Sanatorien infolge Zunahme der Leerkapazitäten ein größerer relativer Bettenüberhang zu verzeichnen ist.
Bezüglich der Fächerstruktur sind die Organisation von Krankenanstalten mit gemischtem Belag sowie die Führung von Gebärstationen auf chirurgischen Abteilungen zu überdenken.
Weiters soll die bereits einen beachtlichen Patientenanteil ausmachende unfallchirurgische und neurologische Grundversorgung in den Standardkrankenanstalten Anlaß zu organisatorischen Überlegungen geben, in beiden Versorgungsrumen einzelne Standardkrankenanstalten mit erweiterter Versorgungsaufgabe im Sinne der Gewichtung nach der Kostenrechnungsverordnung und in der KRAZAF-Regelung einzurichten; zurzeit weisen die chirurgischen Abteilungen einen Anteil von 37,13 Prozent an Diagnosen des Sonderfaches Unfallchirurgie und die Abteilungen für Innere Medizin einen Anteil von 14,69 Prozent an Diagnosen des Sonderfaches Neurologie auf.
Im Versorgungsraum Nord soll, den gesetzlichen Vorgaben für Schwerpunktkrankenanstalten folgend, auch für die Fächer Dermatologie und Orthopädie durch eine Bettenzuteilung wie für das Fach Pulmologie Rechnung getragen werden, wo es nach Bekanntwerden der ersten Auswertung des Institutes zu einer raschen Neuorganisation gekommen ist.
5 Bedarfsprognose und Umsetzung
Nach allgemeiner Erfahrung sind auch im Gesundheitswesen zu detailliert und langfristig angelegte Bedarfsprognosen infolge der subjektiven Einflüsse medizinisch oder demographisch ausgelöster Nachfrageveränderungen oder persönlicher Präferenzen von eingeschränktem Wert. Zu schnell verändern sich mit den Lebensgewohnheiten der Menschen auch die Krankheitsbilder, erfordert die anhaltend rasche Fortentwicklung medizinischer Erkenntnisse eine stete Anpassung in Diagnostik und Therapie. Eine Fortschreibung des Krankenanstaltenplanes in kürzeren Zeitabständen ist deshalb zweckmäßiger und zielführender, weil hier beispielsweise bei Überprüfung der Angebotsstruktur auf eine längerdauernde unterdurchschnittliche oder auch überdurchschnittliche Bettennutzung oder auf eine merklich über dem Durchschnittswert der jeweiligen Fachdisziplin liegende Verweildauer besser reagiert werden kann.
Eine ganz wesentliche Rolle bei der Beurteilung des Spitalsbettenbedarfs im Akutbereich wird in Zukunft die Entwicklung der einschlägigen extramuralen Einrichtungen (z. B. Hauskrankenpflege, Pflegeheime) spielen.
Aus dieser Sicht ist auch die Bedarfsprognose des Landes-Krankenanstaltenplanes zunächst auf einen Zeitraum bis zum Jahr 1993 ausgerichtet.
Jeder konkreten Bedarfsplanung vorgelagert ist die Standortplanung für die allgemeinen Krankenanstalten und Sonderkrankenanstalten, welche einen Grundversorgungsauftrag erfüllen. Hiezu hat die durchgeführte Prüfung der Standorte nach der von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen kritischen Anfahrtszeitschwelle und den Erreichbarkeitsverhältnissen ergeben, da die derzeit bestehenden Krankenhausstandorte aller Versorgungsstufen für die Akutkrankenversorgung weiterhin aufrecht zu erhalten sind, so auch jener für Mariazell, da man aus diesem Gebietsteil zum nächstgelegenen Krankenhaus mehr als 45 Minuten Fahrzeit benötigt. Jedoch sind bei einigen Krankenanstalten eingehende Überlegungen in bezug auf die künftige Fächerstruktur und ergänzende Versorgungsalternativen anzustellen.
Wie erwähnt, hat das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen für die Bettenbedarfsrechnung ein verfeinertes Planungsverfahren, angewandt. Bei diesem bildet mit einigen anderen Faktoren der Nachfragedruck auf die einzelnen Abteilungen einer Krankenanstalt, gemessen im Zusammenspiel von Auslastung und Verweildauer, die Basis für die Ableitung von Soll-Bettenmeßziffern. Und diese Meßziffern werden als das Verhältnis von erforderlichen Betten zu Einwohnern in der Zahl der Spitalsbetten auf 1000 Einwohner ausgedrückt.
Für Akutkrankenanstalten ohne Sanatorien errechnen sich diese Soll-Bettenziffern für steirische Patienten an Hand der erhobenen Daten für das Jahr 1987, getrennt nach Versorgungsstufen, wie folgt:
Schwer-
Gesamt Standard punkt Zentral
Innere Medizin 2,242 2,040 0,090 0,112
Chirurgie 1,772 1,613 0,071 0,088
Gynkologie u.
Gebh. 0,562 0,511 0,022 0,029
Neurologie 0,375 -- 0,345 0,030
Lungen 0,333 -- 0,306 0,027
Unfallchirurgie 0,237 -- 0,218 0,019
Kinder 0,236 -- 0,217 0,019
Orthopdie 0,224 -- 0,206 0,018
HNO 0,161 -- 0,148 0,013
Augen 0,153 -- 0,141 0,012
Urologie 0,134 -- 0,123 0,011
Haut . 0,127 -- 0,117 0,010
Kinderchirurgie 0,080 -- -- 0,080
Neurochirurgie 0,042 -- -- 0,042
Zahn 0,025 -- -- 0,025
Strahlen 0,019 -- -- 0,019
Im Gesamtergebnis entfallen 62 Prozent auf die Standard Versorgung, 30 Prozent auf die Schwerpunktversorgung und 8 Prozent auf die Zentralversorgung.
Aus den nach den Erreichbarkeitsverhältnissen festgelegten Standortstrukturen und den daraus abgegrenzten natürlichen Einzugsgebieten ergibt sich unter Einbeziehung der Fremdpatienten (Einpendler aus anderen Bundesländern, Fremdenverkehr) eine bereinigte Normbettenverteilung, mit der unter Berücksichtigung von medizinisch und wirtschaftlich bedingten Abteilungsmindestgrößen sowie von Auslastungs- und Verweildauerentwicklungen Kriterien für die erforderlichen Bettenkapazitäten der einzelnen Abteilungen und für die Dimensionierung der Pflegebereiche entstehen. Aus den Soll-Bettenwerten des Jahres 1987 wiederum errechnen sich mit Einbeziehung der bis 1993 zu erwartenden Veränderungen in den Erreichbarkeitsverhältnissen, der prognostizierten Einwohnerzahlen in den natürlichen Einzugsbereichen, der Auswirkung regional unterschiedlicher Altersstrukturentwicklungen auf den Bettenbedarf, der für Fremdpatienten vorzubehaltenden Betten sowie von Substitutionspotentialen Normbettenwerte für das Jahr 1993.
Für die nach der Bevölkerungsprognose des österreichischen Institutes für Raumplanung ermittelte Zahl von 1,171,895 Einwohnern in den natürlichen Einzugsbereichen der Krankenanstaltenstandorte (EWnEB) errechnet das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen für die Akutkrankenversorgung in der Steiermark einen Bedarf von 8429 Betten (bereinigte Normbetten).
Durch die empfohlenen Mindestabteilungsgrößen von 30 Betten einerseits und die erforderlichen Betten für alle drei Versorgungsstufen (Zentralversorgung, Schwerpunktversorgung, Standardversorgung) andererseits ergibt sich folgende Bettenverteilung:
VS 1 415 Betten. VS 2 713 Betten, VS 3 1607 Betten, VS 4 4072 Betten, VS 5 754 Betten und VS 6 868 Betten.
In der prognostizierten Bedarfszahl sind die Bettenzahlen der Unfallkrankenhäuser Graz und Kalwang aufgenommen.
Die Umsetzung der Planungsziele und die Anpassung an diese „idealtypische“ Bettennormvorgabe werden ohne größere Schwierigkeiten sicherlich nur bei einem völligen Neubau einer Krankenanstalt möglich sein. Die in Betrieb befindlichen Krankenhausanlagen jedoch sind mit Imponderabilien behaltet, durch die eine solche Anpassung nicht zuletzt wegen der über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen nur schrittweise über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden kann.
Dazu kommt, da bei den Krankenanstalten, die in der Versorgungskette zwar das teuerste, aber auch effizienteste Glied darstellen, eben aus Kostengründen eine Reduzierung der Spitalsbetten gefordert wird. Eine solche Verringerung hängt aber nicht zuletzt davon ab, ob und in welchem Maße dem Krankenhaus vor- und nachgelagerte Einrichtungen zur Verfügung stehen. Zu diesen Substitutionspotentialen gehren vor allem die Gemeinschaftspraxen der niedergelassenen Ärzte, Ambulatorien, Pflegeheime, Altenwohnheime, die mobile Hauskrankenpflege und sonstige soziale Dienste. Des weiteren sind auf Bundesebene größere Umstrukturierungen hinsichtlich der Ausbildung der Medizinstudenten in Beratung und Planung, deren Ergebnisse auch die künftige Bettenzahl der Universitätskliniken, so auch in Graz mit dem Zielplan LKH 2000, weitgehend beeinflussen werden.
Um nun vor allem den Krankenanstaltenträgern für Bau- und Finanzplanungen einen Richtbefehl in die Hand zu geben, wurde der Anlage I, welche die konkrete Bettenvorgabe bis 1993 enthält (Stufe 1), eine Stufe 2 als Anlage II angefügt, bei der, soweit absehbar, die oben erwähnten Maßnahmen und Voraussetzungen, aber auch die in der Studie des ÖBIG aufgezeigten Entwicklungen in Richtung einer Erweiterung der Standardversorgung berücksichtigt und einbezogen werden.
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