Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_19901005_71Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.10.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/1990 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/ 1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Wernersdorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Grün durch einen silbernen Wellenbalken geteilt; oben pfahlweise vier silberne Gattersägeblätter, unten silbern eine belaubte Weintraube.“
§ 2
Die der Gemeinde Wernersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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