Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ungerdorf (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_19900731_60Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ungerdorf (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.07.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 60/1990 Stück 21
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ungerdorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ungerdorf wird mit Wirkung vom 1. September 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Silber gevierter Schild, darin farbverwechselt ein gespannter altungarischer Reflexbogen mit schrägrechts eingelegtem Pfeil.“
§ 2
Die der Gemeinde Ungerdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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