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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1977 über die Funktionsgebühren und Aufwandersätze der Organe der Sozialhilfeverbände mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut geändert wird | Omnilex