Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gschaid bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz).
LGBL_ST_19900718_52Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gschaid bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz).Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.07.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/1990 Stück 19
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gschaid bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gschaid bei Birkfeld wird mit Wirkung vom 1. Juli 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot zwei aus den Schildecken kommende, geschweifte, in der Mitte sich berührende silberne Pfähle, unterlegt von einem schreitenden silbernen Wolf.“
§ 2
Die der Gemeinde Gschaid bei Birkfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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