Gesetz vom 7. November 1989, mit dem das Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen geändert wird
LGBL_ST_19900228_14Gesetz vom 7. November 1989, mit dem das Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/1990 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 7. November 1989, mit dem das Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 20. April 1982 über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen, LGBl. Nr. 61, wird geändert wie folgt:
„(3) Für Anlagen gemäß § 6 Abs. 4 gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, daß
Folgende Ziffer 3 ist anzufügen:
„(4) Das Aussetzen von Forstpflanzen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen gilt nicht als Aufforstung im Sinne des Abs. 1, wenn der Eigentümer dieser Flächen binnen eines Jahres nach der Auspflanzung
der Bezirksverwaltungsbehörde meldet, daß er diese Forstpflanzen im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit bis zu 30 Jahren nutzt.“
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Krainer Schaller
Landeshauptmann Landesrat
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.